Wie bereits 30 Minuten zuvor hat auch hier die automatische Brandmeldeanlage ausgelöst. Die Brandschutzhelfer des Marktes führten bereits im rahmen ihrer Möglichkeiten eine Erkundung durch und machten sich als Einweiser bemerkbar. Bei Ankunft wurde uns ein Fehlalarm mitgeteilt.
Angriffstrupp und Zugführer gingen zur Erkundung vor und bestätigten den zuvor mitgeteilte Fehlalarm. Was den Alarm letztendlich verursacht haben könnte, ist nicht bekannt. Die Anlage wurde zurückgesetzt, alle Kräfte rückten ein
Durch den Mitteiler wurde der Leitstelle eine Person in der Saar mitgeteilt, die zuvor von der Saartalbrücke gesprungen sei. Aufgrund dieser Meldung wurden die anrückenden Einsatzkräfte der Berufsfeuerwehr über das linke Saarufer geschickt und die Kräfte aus Güdingen über das rechte Saarufer in Höhe der Brücke entsandt.
Es wurde umgehend mit der ebenfalls anwesenden Polizei der Uferbereich, als auch mit dem Mehrzweckboot von der Wasserfläche aus erkundet. Parallel konnten am linken Ufer drei Jugendlichen aufgegriffen werden, die scheinbar in der Saar schwimmen waren. Eine Befragung der Gruppe ergab zuerst unklare Aussagen, ob nicht doch jemand gesprungen wäre und noch in der Saar treiben könnte. Eine erneute, intensivere Befragung durch die Polizei klärte letztendlich die Situation insoweit auf, dass sich keine weitere Person mehr in der Saar befinden würde. Der Einsatz wurde für die Feuerwehr beendet. Das Mehrzweckboot „Charlotte“ als auch die anderen Einsatzkräfte rückten ein.
Auf die Jugendliche kommt vermutlich eine polizeiliche Maßnahme zu.
Das baden in der Saar ist grundsätzlich nichtverboten. Dennoch ist es kein Freibrief und kann zudem durch Übermut und falsche Einschätzung der Strömung, Wassertemperaturen oder bei einem vermeintlichen Sprung, bei nicht erkennbaren Wasserständen, zur Lebensgefahr werden.
Hierzu eine Erklärung der Wasser- und Schifffahrtsamt Saarbrücken: In der Sommersaison stellt sich jedes Jahr die Frage: Ist das Baden in der Saar erlaubt? Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt macht daher darauf aufmerksam, dass es eine gültige Badeverordnung für die Saar gibt. Laut dieser ist in bestimmten Bereichen das Schwimmen oder Baden verboten. Hierzu zählen insbesondere Brücken, Wehre, Schleusen, Hafeneinfahrten und Liegestellen. Das Springen von Brücken ist verboten, da Hindernisse unter Wasser oft nicht sichtbar sind. Verboten ist auch das Schwimmen im Bereich von Schiffen, da von Sog und Wellenschlag erhebliche Gefahren ausgehen. Nähere Informationen können auf der Internetseite des WSA Saarbrücken unter „Badeverordnung“ oder der BinnenschifffahrtsstraßenOrdnung § 8.10 nachgelesen werden.
Der Mitteiler meldete der Leitstelle aufsteigenden Rauch aus einer Trafostation einer firmeninternen Notstromversorgung. Bei Ankunft war erst einmal kein Rauch zu sehen. Das Gelände worauf die Anlage stand war eingefriedet und verschlossen.
Wir verschafften uns über eine Bockleiter Zutritt auf das Gelände und bauten einen Löschangriff mit Bereitstellung auf. Ein Trupp mit Atemschutz stand für einen eventuelle Einsatz bereit. Unser TLF stellte einen Sicherheitstrupp bereit.
Der Zugführer erkundete die Trafostation unter Zuhilfenahme einer Wärmebildkamera. Es konnten aber keine Anzeichen auf einen Brand oder einen technischen Defekt festgestellt werden. Nach Eintreffen der Stadtwerke Saarbrücken, Abteilung Elektro wurde die Nachschau nochmals durchgeführt, ebenfalls ohne Erkenntnis.
Der Einsatz wurde beendet, der Löschangriff abgebaut und alle Einsatzkräfte rückten ein. Die Anlage wurde dem Betreiber übergeben.
Am heutigen Montag, 17.06.2019 wurde der Leistelle ein Küchenbrand im 4. Obergeschoss, in einem Hochhaus im Stadtteil Güdingen mitgeteilt. Das Stichwort wurde noch während unserer Anfahrt zur Einsatzstelle erhöht, da sich noch eine Person in Wohnung befinden würde, die diese nicht eigenständig verlassen konnte. Weitere Einsatzkräfte wurden alarmiert.
Bei Ankunft war an der Nordseite ein Rauchaustritt zu erkennen, weiterhin bestätigte eine Bewohnerin das Feuer. Bei der Erkundung im Treppenhaus war deutlicher Brandgeruch wahrnehmbar.
Der Zugführer ging mit dem Angriffstrupp und dem Melder zur Erkundung ins Gebäude vor. Im zweiten Obergeschoss wurde ein Bereitstellungsraum eingerichtet, die Angriffsleitung am Wandhydrant angeschlossen und der weitere Angriff unter Atemschutz vorgetragen. Ab dem 4. OG stand der Qualm bereits im Flur, jedoch durch eine Brandschutztür auf den Stichflur zu der Brandwohnung weitestgehend abgeschottet.
Der Angriffstrupp HLF 23/46 startete seinen Innenangriff und wurde im weiteren Verlauf durch einen weiteren Angriffstrupp HLF 1/46 unterstützt. Es mussten zwei Wohnungen abgesucht werden, da die Brandwohnung als auch die Nachbarwohnung durch offenstehende Türen mit Rauch beaufschlagt wurden. Die Drehleiter ging vor dem Hochhaus in Anleiterbereitschaft.
Im 4.OG wurde eine Person mit Rauchgasintoxikation aufgefunden, die umgehend aus dem Gebäude geführt, im bereitstehenden Rettungswagen behandelt und dann in eine Saarbrücker Klinik transportiert wurde. Eine Durchsuchung der Wohnungen ergab, dass sich keine weitere Personen mehr darin aufhielten.
Das Feuer begrenzte sich auf die Küchenzeile mit einem nicht unerheblichen Ausmaß. Mit einem C-Rohr war das Feuer dennoch schnell unter Kontrolle. Mit Hilfe der Wärmebildkamera wurden Glutbester aufgesucht und abgelöscht. Eine weitere Durchsuchung des 5. Obergeschosses verlief negativ; keine Personen und keine erkennbare Ausbreitung von Feuer und oder Rauch.
Durch den Einsatz mehrerer Lüfter vor und im Gebäude (Elektrolüfter) wurde das Treppenahaus und sämtliche Bereiche zur Brandwohnung belüftet. Insgesamt waren 3 Trupps unter Atemschutz im Einsatz , weitere 2 Trupp´s standen als Sicherheitstrupps bereit. Vor dem Gebäude wurde die anrückenden Unterstützungseinheiten Bereitstellungsräume zugewiesen. Es standen zu jeder Phase des Einsatzes ausreichend Einsatzkräfte und Rettungsmittel zur Verfügung.
Gegen 18.30 Uhr konnte der Einsatz beendet und die Einsatzstelle an die Polizei übergeben werden.
Wir wurden nach Mitternacht zu einer vermeintlichen Person in Saar alarmiert. Im Gerätehaus wurde umgehend der GW-M mit unserem Schlauchboot beladen, sodass dieser sofort ausrücken konnte. Parallel rückte das HLF aus.
Kurz nach Ausfahrt in Richtung Einsatzstelle, kam der Einsatzabbruch. Die Polizei hatte die Person bereits am Ufer. Ein weiteres Eingreifen der Feuerwehr war nicht mehr erforderlich.
Auf der Bundesautobahn 6 ereignete sich ein Alleinunfall eines PKW´s, der in der Folge mit der Schutzplanke im Mittelstreifen kollidierte. dabei wurde die mittlere und Überholspur mit Trümmern und Erdboden verunreinigt.
In Amtshilfe für die Polizei säuberten wir die Fahrbahn. Die Besatzung des TLF führten mit dem Druckschlauch S eine Nassreinigung durch während die Besatzung des HLF die Verkehrssicherung eingerichtet hatten, klemmten die Batterie am Unfallfahrzeug ab und sammelten die Trümmerteile ein.
Anfangs sorgte die Polizei mit einer Vollsperrung für die notwendige Sicherheit, im weiteren Verlauf wurde die rechte Spur für den Verkehr freigegeben. Nach rund 30 Minuten war das Unfallfahrzeug aufgeladen und die Fahrbahn frei von allen Verunreinigungen.
Bei Ausfahrt der ersten Kräfte wurde die Einsatzstelle zwischen den Anschlussstelle Fechingen und Güdingen in Richtung Saarbrücken gemeldet. Das TLF fuhr diesen Bereich vom Gerätehaus an, konnte aber keinen brennenden PKW erkunden. Von der Leistelle wurde da der Einsatzort geändert. Die Kräfte setzten um und fuhren den neuen Zielort, BAB 6 Fahrtrichtung SB 300 m vor der Bischmisheimer Talbrücke an. Weiterhin rückte die Freiwillige Feuerwehr St. Ingbert aus, da es sich um ihren Einsatzabschnitt handelte. Der Kdow konnte bei der Vorbeifahrt den brennenden PKW bestätigen und ordnete die Weiterfahrt an.
Die Einsatzkräfte aus St. Ingbert erreichten als erstes die Einsatzstelle und löschten den Brand unter Atemschutz und einem C-Rohr ab. Alle Kräfte aus Saarbrücken brachen nach erreichen der Einsatzstelle die Einsatzfahrt ab, passierten diese und rückten ein.
Wir wurden gegen 0.30 Uhr zu einem Gebäudebrand nach Bübingen zur Unterstützung angefordert. Vor Ort waren die Einsatzkräfte der Berufsfeuerwehr und des Löschbezirks Bübingen bereits bei den Löscharbeiten. Es brannten Bauabfälle und Teile des Innenausbaus eines ehemaligen Bürogebäudes (8.00 x 15.00 m) auf einer Baustelle. Es war nicht auszuschließen, dass die Bauabfälle mit Asbest beaufschlagt waren.
Seitens der bereits vor Ort anwesenden Einsatzkräften, wurden zwei Trupps unter PA mit zwei C-Rohren zur Brandbekämpfung eingesetzt. Wir lösten diese im Nachgang für Nachlöscharbeiten und Kontrolle des Löscherfolgs nach und nach ab. Das Feuer war schnell unter Kontrolle.
Aufgrund des Vorhandensein von Asbest wurde durch die Einsatzleitung zum Schutz der Einsatzkräfte die Dekoneinheit aus dem Löschbezirk 18 Dudweiler der Feuerwehr Saarbrücken angefordert. Diese bauten in einer Seitenstraße zur Einsatzstelle den Dekontaminationsplatz auf. Alle Einsatzkräfte welche sich am und im Brandobjekt aufhielten wurden durch die Dekontaminationsstrecke geschleust.
Alle Einsatzkleider sowie getragene Kleidung unter der persönlichen Schutzausrüstung wurde ausgezogen, die Einsatzkräfte führte eine Nassreinigung durch und wurden im Anschluss mit Übergangskleidung ausgestattet. Die Einsatzkräfte wurden danach aus dem Einsatz herausgelöst. Die kontaminierte Schutzkleidung und Gerätschaften wurden eingetütet und abtransportiert.
Die Kameraden aus dem Löschbezirk 22 Brebach führten gemeinsam mit dem Gerätewagen „Messen und Leiten“, Schadstoffmessungen im Umfeld durch.
Der Löschbezirk 14 St. Arnual versorgte die Einsatzkräfte mit Getränken. Der Löschbezirk 13 St. Johann übernahm logistische Aufgaben.
Nachdem Feuer aus gemeldet werden konnte, rückten unsere Einsatzkräfte ein.
Im Gerätehaus wurden die Fahrzeuge wieder einsatzbereit gemacht.
Welches Ausmaß letztlich der Verdacht auf Asbest haben wird, werden die Ermittlungen in den kommenden Tagen zeigen. Wichtig war es, dass alles gemacht wurde, um die Gesundheit aller Einsatzkräfte zu schützen.
Dekonplatz
Verunreinigte PSA der eingesetzten Atemschutzgeräteträger
Auf der Autobahn 6 kam es zu einem Auffahrunfall, bei dem zwei Pkw`s Beteiligt waren. Ein Person war in seinem Fahrzeug eingeschlossen und wurde durch den anwesenden Rettungsdienst betreut und versorgt.
Die Einsatzstelle wurde umfangreich abgesichert. Die Besatzung der ersten HLF nahm die Sicherung am Fahrzeug vor und befreite den Patienten unter Verwendung eines KED-Systems/ Spineboards aus seiner Zwangslage.
Der Brandschutz wurde durch das HLF 23 durchgeführt . Im Anschluss wurden noch ausgelaufene Betriebsmittel aufgenommen und die Fahrbahn grob gereinigt.
Nachdem der Abschlepper die Fahrzeuge aufgeladen hatte, rückten sämtliche Einheiten der Feuerwehr ein.
Durch das wir noch im Gerätehaus wegen der Tagesübung verweilten, rückten alle drei Einsatzfahrzeuge in kürzester Zeit zur ausgelösten Brandmeldeanlage in ein Güdinger Pflegeheim aus, sodass wir Erst eintreffend waren. Durch den anwesenden Hausmeister wurde uns der Abbrand einer Wunderkerze mitgeteilt, was folglich zu einer kurzzeitigen Rauchentwicklung führte.
Der Zugführer des HLF 23/46 ging mit dem Angriffstrupp zu Erkundung gemäß ausgelöster Melder und der Information des Hausmeisters vor. Die Sachlage konnte bestätigt werden. Keine weiteren Maßnahmen seitens der Feuerwehr notwendig.
Es wurde die Ankunft des C-Dienstes abgewartet, der wiederum die Brandmeldeanlage zurückstellen musste. Alle anderen Einsatzkräfte konnten entweder die Anfahrt abbrechen bzw. rückten ins Gerätehaus ein.