Der Führungsdienst (A/B/C-Dienst) kann die Einsatzleitung gemäß der Brandschutzorganisations-verordnung (BOrgV) bei Bedarf übernehmen.
Je nachdem, wie das Alarmstichwort angelegt wird, kommt neben dem örtlich zuständigen Löschbezirk, der Löschzug, der Rüstzug oder Sonderfahrzeuge der Berufsfeuerwehr zu den Einsatzlagen dazu.