Aufgrund des Waldbrandeinsatzes im Deutschmühlental wurden wir zur Sicherung des Grundschutzes auf Bereitschaft ins Feuerwehrgerätehaus alarmiert.
Unser HLF rückte mit Besatzung auf die Feuer- und Rettungswache 1 ein und stelle dort mit der DLK 1 und einem weiteren C-Dienst einen Interimslöschzug für die Dauer des laufenden Einsatzes im Deutschmühlental.
TLF und GW-M verblieben im Gerätehaus und standen ab dort für Einsatzaufgaben bereit.
Bis circa 22 Uhr wurde die Bereitschaft Aufrecht gehalten
Wie bereits 30 Minuten zuvor hat auch hier die automatische Brandmeldeanlage ausgelöst. Die Brandschutzhelfer des Marktes führten bereits im rahmen ihrer Möglichkeiten eine Erkundung durch und machten sich als Einweiser bemerkbar. Bei Ankunft wurde uns ein Fehlalarm mitgeteilt.
Angriffstrupp und Zugführer gingen zur Erkundung vor und bestätigten den zuvor mitgeteilte Fehlalarm. Was den Alarm letztendlich verursacht haben könnte, ist nicht bekannt. Die Anlage wurde zurückgesetzt, alle Kräfte rückten ein
Die automatische Brandmeldeanlage der Sonnenberg Klinik hatte ausgelöst. Am Brandmeldeinformationstableau konnten wir ablesen, dass sich der Meldebereich im Hauptgebäude befindet.
Der Zugführer und der Angriffstrupp gingen vor zur Erkundung. Glücklicherweise handelte es sich um einen Fehlalarm, der in der Folge von Staubaufwirbelung die Brandmeldeanlage auslöste.
Die Anlage wurde zurückgestellt, alle Einsatzkräfte rückten ein
Vermutlich durch Staubaufwirbelung kam es im vierten Obergeschoss im Haupthaus der Sonnenberg Kliniken zur Auslösung der Brandmeldeanlage.
Wir führten gemeinsam mit einem Mitarbeiter der Haustechnik eine Erkundung durch und konnten lediglich den ausgelösten Melder lokalisieren. Eine bestätigte Aufwirbelung durch Staub konnte nicht festgestellt werden.
Auslösung durch unbekannte Ursache. Die Anlage wurde zurückgestellt und die Einsatzkräfte rückten ein.
Durch den Mitteiler wurde der Leitstelle eine Person in der Saar mitgeteilt, die zuvor von der Saartalbrücke gesprungen sei. Aufgrund dieser Meldung wurden die anrückenden Einsatzkräfte der Berufsfeuerwehr über das linke Saarufer geschickt und die Kräfte aus Güdingen über das rechte Saarufer in Höhe der Brücke entsandt.
Es wurde umgehend mit der ebenfalls anwesenden Polizei der Uferbereich, als auch mit dem Mehrzweckboot von der Wasserfläche aus erkundet. Parallel konnten am linken Ufer drei Jugendlichen aufgegriffen werden, die scheinbar in der Saar schwimmen waren. Eine Befragung der Gruppe ergab zuerst unklare Aussagen, ob nicht doch jemand gesprungen wäre und noch in der Saar treiben könnte. Eine erneute, intensivere Befragung durch die Polizei klärte letztendlich die Situation insoweit auf, dass sich keine weitere Person mehr in der Saar befinden würde. Der Einsatz wurde für die Feuerwehr beendet. Das Mehrzweckboot „Charlotte“ als auch die anderen Einsatzkräfte rückten ein.
Auf die Jugendliche kommt vermutlich eine polizeiliche Maßnahme zu.
Das baden in der Saar ist grundsätzlich nichtverboten. Dennoch ist es kein Freibrief und kann zudem durch Übermut und falsche Einschätzung der Strömung, Wassertemperaturen oder bei einem vermeintlichen Sprung, bei nicht erkennbaren Wasserständen, zur Lebensgefahr werden.
Hierzu eine Erklärung der Wasser- und Schifffahrtsamt Saarbrücken: In der Sommersaison stellt sich jedes Jahr die Frage: Ist das Baden in der Saar erlaubt? Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt macht daher darauf aufmerksam, dass es eine gültige Badeverordnung für die Saar gibt. Laut dieser ist in bestimmten Bereichen das Schwimmen oder Baden verboten. Hierzu zählen insbesondere Brücken, Wehre, Schleusen, Hafeneinfahrten und Liegestellen. Das Springen von Brücken ist verboten, da Hindernisse unter Wasser oft nicht sichtbar sind. Verboten ist auch das Schwimmen im Bereich von Schiffen, da von Sog und Wellenschlag erhebliche Gefahren ausgehen. Nähere Informationen können auf der Internetseite des WSA Saarbrücken unter „Badeverordnung“ oder der BinnenschifffahrtsstraßenOrdnung § 8.10 nachgelesen werden.
Der Mitteiler hörte auf der Straße eine Person in ihrer Wohnung um Hilfe rufen. Bei unserer Erkundung sahen wir die besagte Person, eine ältere Dame auf dem Boden sitzend durch ein Fenster. Es hatte den Anschein, dass Sie gestürzt war und sich selbst nicht mehr helfen konnte.
Über ein weiteres Fenster konnten wir uns einen Zerstörungsfreien Zugang schaffen, die Wohnungstür öffnen und so der Dame rettungsdienstliche Hilfe zu kommen lassen. Unsere Vermutung bestätigte sich, glücklicherweise kam es zu keiner schwerwiegenden Verletzung.
Der Rettungsdienst übernahm die Versorgung, wir sicherten das geöffnete Fenster, Übergaben die Einsatzstelle der Polizei und rückten ab.
Wir wurden zu einer vermeintlich hilflosen Person hinter verschlossener Wohnungstür alarmiert. Die Kontaktaufnahme durch klingeln, klopfen und rufen wurde nicht erwidert.
Die Tür wurde mit Hilfe des Türöfnungswerkzeug geöffnet und die Wohnung durch uns und der Polizei durchsucht. Es konnte niemand darin vorgefunden werden. Die Verschlusssituation wurde wieder hergestellt und die Schlüssel der Polizei übergeben.
Kaum eingerückt aus dem vorherigen Brandmeldung über die Brandmeldeanlage wurden wir erneut zur Sonneberg Klinik gerufen. Diesmal wurde ein Handdruckmelder im Hauptgebäude betätigt.
Wir führten eine Erkundung durch und stellten den ausgelösten Melder fest. Eine verwirrte Patientin hatte den Melder betätigt. Es lag kein Schadensfeuer oder eine andere Gefahr vor. Der Haustechniker wechselte die Einschlagscheibe und wir stellten die Brandmeldeanlage wieder zurück.
Ausgelöst hatte ein Rauchmelder in der Küche in einem der Nebengebäude. Der Haustechniker war bereits vor Ort und empfing uns vor der Eingangstür. Durch angebranntes Essen hatte der Rauchwarnmelder ausgelöst, eine leichte Verqualmung stand in den Räumen.
Das HLF 23/46 setzte vor das Gebäude um und führte dort eine Erkundung durch, wonach sich die leichte Verrauchung bestätigte. Mit einem Lüfter wurde das Gebäude belüftet und anschließend die Brandmeldeanlage wieder zurückgestellt.
Der Leitstelle wurden zwei in einem PKW eingeschlossen Hunde mitgeteilt, denen es Aufgrund der anhaltenden heißen Temperaturen schlecht gehen würde. Bei unserer Ankunft war die Besitzerin vor Ort und die Hunde ausserhalb der Fahrzeugs.
Da der PKW unter dem Parkdeck abgestellt war und die Fenster leicht geöffnet waren, bestand keine akute Gefahr für die Hunde. Für uns waren keine Maßnahmen zu treffen, sodass wir kurzerhand wieder abrückten.