TH1 – Person in Wohnung

TH1 – Person in Wohnung

Die Polizei forderte uns zu einer Wohnungsöffnung an, da sie durch einen Mitteiler, über einen beisenden Geruch aus der besagten Wohnung informiert wurden. Der Bewohner reagierte nicht auf klingeln und es musste von dem Schlimmsten ausgegangen werden.

Weiterhin wurden wir durch die Polizei unterrichtet, dass sich ein Hund in der Wohnung befinden würde, bei klingeln machte dieser sich durch Bellen bemerkbar. Wir öffneten die Wohnungstür mit speziellem Werkzeug und überliesen der Polizei den ersten Zutritt in den Wohnbereich.

Leider kam für den Bewohner jeder Hilfe zu spät. Der Hund lies sich durch die Beamten in einem Halsband fixieren. Durch den Einsatzleiter wurde der GW-Tier angefordert, um den Hund ins Tierheim zu überstellen.

Die Einsatzstelle wurde danach der Polizei übergeben. Wir rückten wieder ein

TH1 – Auslaufende Betriebsmittel

TH1 – Auslaufende Betriebsmittel

Bei einem vorangegangenen Verkehrsunfall hatte sich ein PKW beim überfahren der Fahrbahnbegrenzung, sein Fahrzeug so beschädigt, das es zur Verunreinigung der Fahrbahn mit Treibstoff kam. Auf einer Fläche von circa 2 qm mussten wir tätig werden.

Wir sicherten die Unfallstelle gegen den fließenden Verkehr ab und streuten Bindemittel auf die Fläche auf. Anschließend wurde das Bindemittel eingekehrt und die Straße durch die Polizei wieder freigegeben. 

Die Verkehrssicherung wurde abgebaut und alle Kräfte rückten wieder ein

B2 – Flächenbrand

B2 – Flächenbrand

Bei Ankunft an der Einsatzstelle erfolgte die Anfahrt wegen der unklaren Ortsmeldung uber die Deutschherrensstraße und das dortige „Wichern Haus“. Dort wurden wir von Pflegekraften des Heimes eingewiesen. Es brannte ein ca. 7x10m breiter Streifen an der Böschung zwischen dem Wichern Haus und der Druckwerkstatt der HBK. Es brannte Gestrüpp und der Stamm eines Baums.

Da die Zufahrt zum Gelände des Wichon Hauses mit einer Kette mit Vorhängeschloss versperrt war und die anwesenden Pflegekräfte keinen Schlüssel hatten, wurde das Schloss mittels Bolzenschneider geöffnet um die Zufahrt auf das Gelände zu ermöglichen.

Über eine Steckleiter wurde die Schlauchleitung auf den Platz der HBK verlegt und mittels 1 C-Rohr ein Loschangriff von Seiten des Tummelplatzes vorgenommen. Das Feuer wurde geloscht und die Fläche großzügig bewassert. Mit der Wärmebildkamera wurde die Fläche nach versteckten Glutnestern abgesucht. Da zwei Zeugen unabhangig voneinander von zwei lauten Knallgeräuschen berichtet hatten, wurde das Gelande nach Gaskartuschen oder ähnlichem abgesucht. Es konnte jedoch nichts derartiges gefunden werden.

Da das Gebaude der HBK unmittelbar über der Brandstelle ein Luftungsschacht hatte, wurde mittels Steckleiter der dahinterliegende Raum auf Raucheintritt kontrolliert. Dort konnte jedoch nichts festgestellt werden. Die vom Feuer verbrannte Flache ging zu kleinen Teilen auch in den Bereich des Wichon Hauses. Dies wurde zusammen mit der Info des zerstörten Vorhangeschlosses an die anwesenden Pflegekrafte ubergeben.

Die Einsatzstelle auf dem Gelände der HBK wurde der Polizei übergeben.

Einsatzbereitschaft Feuerwache 1

Aufgrund des Waldbrandeinsatzes im Deutschmühlental wurden wir zur Sicherung des Grundschutzes auf Bereitschaft ins Feuerwehrgerätehaus alarmiert.

Unser HLF rückte mit Besatzung auf die Feuer- und Rettungswache 1 ein und stelle dort mit der DLK 1 und einem weiteren C-Dienst einen Interimslöschzug für die Dauer des laufenden Einsatzes im Deutschmühlental.

TLF und GW-M verblieben im Gerätehaus und standen ab dort für Einsatzaufgaben bereit.

Bis circa 22 Uhr wurde die Bereitschaft Aufrecht gehalten

B3 – Feuermeldung BMA

B3 – Feuermeldung BMA

Wie bereits 30 Minuten zuvor hat auch hier die automatische Brandmeldeanlage ausgelöst. Die Brandschutzhelfer des Marktes führten bereits im rahmen ihrer Möglichkeiten eine Erkundung durch und machten sich als Einweiser bemerkbar. Bei Ankunft wurde uns ein Fehlalarm mitgeteilt.

Angriffstrupp und Zugführer gingen zur Erkundung vor und bestätigten den zuvor mitgeteilte Fehlalarm. Was den Alarm letztendlich verursacht haben könnte, ist nicht bekannt. Die Anlage wurde zurückgesetzt, alle Kräfte rückten ein

B3 – Feuermeldung BMA

B3 – Feuermeldung BMA

Die automatische Brandmeldeanlage der Sonnenberg Klinik hatte ausgelöst. Am Brandmeldeinformationstableau konnten wir ablesen, dass sich der Meldebereich im Hauptgebäude befindet.

Der Zugführer und der Angriffstrupp gingen vor zur Erkundung. Glücklicherweise handelte es sich um einen Fehlalarm, der in der Folge von Staubaufwirbelung die Brandmeldeanlage auslöste. 

Die Anlage wurde zurückgestellt, alle Einsatzkräfte rückten ein

B3 – Feuermeldung BMA

B3 – Feuermeldung BMA

Vermutlich durch Staubaufwirbelung kam es im vierten Obergeschoss im Haupthaus der Sonnenberg Kliniken zur Auslösung der Brandmeldeanlage.

Wir führten gemeinsam mit einem Mitarbeiter der Haustechnik eine Erkundung durch und konnten lediglich den ausgelösten Melder lokalisieren. Eine bestätigte Aufwirbelung durch Staub konnte nicht festgestellt werden.

Auslösung durch unbekannte Ursache. Die Anlage wurde zurückgestellt und die Einsatzkräfte rückten ein.

TH 1 – Person in Gewässer

TH 1 – Person in Gewässer

Durch den Mitteiler wurde der Leitstelle eine Person in der Saar mitgeteilt, die zuvor von der Saartalbrücke gesprungen sei. Aufgrund dieser Meldung wurden die anrückenden Einsatzkräfte der Berufsfeuerwehr über das linke Saarufer geschickt und die Kräfte aus Güdingen über das rechte Saarufer in Höhe der Brücke entsandt.

Es wurde umgehend mit der ebenfalls anwesenden Polizei der Uferbereich, als auch mit dem Mehrzweckboot von der Wasserfläche aus erkundet. Parallel konnten am linken Ufer drei Jugendlichen aufgegriffen werden, die scheinbar in der Saar schwimmen waren. Eine Befragung der Gruppe ergab zuerst unklare Aussagen, ob nicht doch jemand gesprungen wäre und noch in der Saar treiben könnte.
Eine erneute, intensivere Befragung durch die Polizei klärte  letztendlich die Situation insoweit auf, dass sich keine weitere Person mehr in der Saar befinden würde. Der Einsatz wurde für die Feuerwehr beendet. Das Mehrzweckboot „Charlotte“ als auch die anderen Einsatzkräfte rückten ein.

Auf die Jugendliche kommt vermutlich eine polizeiliche Maßnahme zu.

Das baden in der Saar ist grundsätzlich nicht verboten.
Dennoch ist es kein Freibrief und kann zudem durch Übermut und falsche Einschätzung der Strömung, Wassertemperaturen oder bei einem vermeintlichen Sprung, bei nicht erkennbaren Wasserständen, zur Lebensgefahr werden.

Hierzu eine Erklärung der Wasser- und Schifffahrtsamt Saarbrücken:
In der Sommersaison stellt sich jedes Jahr die Frage: Ist das Baden in der Saar erlaubt? Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt macht daher darauf aufmerksam, dass es eine gültige Badeverordnung für die Saar gibt. Laut dieser ist in bestimmten Bereichen das Schwimmen oder Baden verboten. Hierzu zählen insbesondere Brücken, Wehre, Schleusen, Hafeneinfahrten und Liegestellen. Das Springen von Brücken ist verboten, da Hindernisse unter Wasser oft nicht sichtbar sind. Verboten ist auch das Schwimmen im Bereich von Schiffen, da von Sog und Wellenschlag erhebliche Gefahren ausgehen.

Nähere Informationen können auf der Internetseite des WSA Saarbrücken unter „Badeverordnung“ oder der BinnenschifffahrtsstraßenOrdnung § 8.10 nachgelesen werden.

Quelle: Link

Daher geniest eure kühle Erfrischung lieber in einem unserer städtischen Bäder . Eure Feuerwehr.

TH1 – Person in Wohnung

Der Mitteiler hörte auf der Straße eine Person in ihrer Wohnung um Hilfe rufen. Bei unserer Erkundung sahen wir die besagte Person, eine ältere Dame auf dem Boden sitzend durch ein Fenster. Es hatte den Anschein, dass Sie gestürzt war und sich selbst nicht mehr helfen konnte.

Über ein weiteres Fenster konnten wir uns einen Zerstörungsfreien Zugang schaffen, die Wohnungstür öffnen und so der Dame rettungsdienstliche Hilfe zu kommen lassen. Unsere Vermutung bestätigte sich, glücklicherweise kam es zu keiner schwerwiegenden Verletzung.

Der Rettungsdienst übernahm die Versorgung, wir sicherten das geöffnete Fenster, Übergaben die Einsatzstelle der Polizei und rückten ab.

TH1 – Person in Wohnung

Wir wurden zu einer vermeintlich hilflosen Person hinter verschlossener Wohnungstür alarmiert. Die Kontaktaufnahme durch klingeln, klopfen und rufen wurde nicht erwidert.

Die Tür wurde mit Hilfe des Türöfnungswerkzeug geöffnet und die Wohnung durch uns und der Polizei durchsucht. Es konnte niemand darin vorgefunden werden. Die Verschlusssituation wurde wieder hergestellt und die Schlüssel der Polizei übergeben.

Einsatzende.