TH1: Person in Notlage

TH1: Person in Notlage

Heute Mittag wurden wir erneut nach Brebach alarmiert. Hintergrund war eine gemeldete Notlage, wonach eine Person zwischen einem PKW und einer Mauer eingeklemmt sein sollte.

Beim Eintreffen an der Einsatzstelle konnte durch den anwesenden Rettungsdienst die Befreiung der Person mitgeteilt werden. Sie wurde im Rettungswagen versorgt.

Der Einsatz konnte für uns beendet werden. Wir rückten wieder ein.

TH1: Verkehrsunfall

TH1: Verkehrsunfall

Ursprünglich wurde das HLF zu einer Erkundung „Baum droht“ in Richtung Sonnenberg telefonisch alarmiert. Auf der Anfahrt kamen wir an einem gerade passierten Verkehrsunfall mit zwei beteiligten PKW´s vorbei.

Beide PKW sind frontal ineinander, wobei sich eine Person leichte Verletzungen zugezogen hatte, aber nicht eingeklemmt war. Wir leisteten Erste Hilfe und forderten einen Rettungswagen zur Einsatzstelle an.

An beiden Fahrzeugen wurden die Batterien abgeklemmt und der Brandschutz sichergestellt. Ausgelaufene Betriebsstoffe wurden abgestreut und aufgenommen.

Die Einsatzstelle wurde der Polizei übergeben.Wir rückten ein.

PS: Zur ursprünglichen gemeldeten Einsatzstelle disponierte die Haupteinsatzzentrale die Kameraden des Löschbezirk 13 St, Johann, die sich ebenfalls auf der Rückfahrt von einem Einsatz befanden. Dort waren keine Maßnahmen seitens der Feuerwehr zu treffen.

B3: Zimmerband

B3: Zimmerband

Am späten Nachmittag wurden wir zur Unterstützung des bereits auf Anfahrt befindlichen Löschzuges der Berufsfeuerwehr, zu einem Zimmerband in den Nachbarort Brebach hinzu alarmiert.

Vor Ort bestätigte sich ein Zimmerbrand im Erdgeschoss des Anwesens, welcher durch die ersteintreffenden Einheiten der Berufsfeuerwehr im Innenangriff bekämpft wurde. Eine Person wurde zur Beobachtung dem Rettungsdienst übergeben.

Wir meldeten uns beim Einsatzleiter und standen auf Bereitschaft zur Verfügung. Das Feuer konnte schnell gelöscht werden, sodass wir aus dem Einsatz ohne weitere Maßnahmen entlassen wurden.

Wir rückten ins Gerätehaus ein.

B3: Feuermeldung über BMA

B3: Feuermeldung über BMA

Wir wurden zu einer ausgelösten Brandmeldeanlage in eine Metallveredlungsfirma gerufen. Bei unserer Ankunft wurden wir bereits von einem Mitarbeiter empfangen, der uns darüber informierte, dass die Anlage versehentlich durch eigene Mitarbeiter ausgelöst wurde. Das Gebäude war dennoch vorbildlich geräumt und alle Mitarbeiter befanden sich am Sammelplatz.

Der Bereich des ausgelösten Melders wurde kontrolliert und zunächst kein Auslösegrund festgestellt. Da laut Aussage des Mitarbeiters vorher Reinungsarbeiten durchgeführt wurden, wurde Staubentwicklung als Grund des Auslösens angenommen. Die Anlage wurde zurückgestellt und wir rückten wieder ein.

B3: Feuermeldung über BMA

B3: Feuermeldung über BMA

Wir wurden zu einer ausgelösten Brandmeldeanlage im Klinikum Sonnenberg alarmiert. Beim Eintreffen an der Einsatzstelle verschaffte sich der Einsatzleiter am Feuerwehranzeigetableau (FAT) der Brandmeldezentrale (BMZ) einen Überblick über den ausgelösten Bereich.

Bei Ankunft an dem Gebäude, in dem ich der ausgelöste Melder befand, wurden wir bereits empfangen und darauf hingewiesen, dass es sich um angebranntes Essen handelt. Der Bereich wurde erkundet und der Grund des Auslösens konnte bestätigt werden. Für die Feuerwehr waren somit keine weiteren Maßnahmen zu treffen, sodass wir wieder einrücken konnten.

B3: Feuermeldung über BMA

B3: Feuermeldung über BMA

Heute Morgen wurden wir zu einer ausgelösten Brandmeldeanlage im Klinikum Sonnenberg alarmiert. Beim Eintreffen an der Einsatzstelle verschaffte sich der Einsatzleiter am Feuerwehranzeigetableau (FAT) der Brandmeldezentrale (BMZ) einen Überblick über den ausgelösten Bereich.

Bei weiterer Erkundung im ausgelösten Gebäudeteil wurde ein eingeschlagener Handdruckknopfmelder festgestellt. Die Brandmeldeanlage wurde durch den Einsatzleiter zurückgestellt und die Einsatzkräfte konnten einrücken.

Böswilliger Alarm !

Hinweis

Der Handdruckknopfmelder ist eine Warneinrichtung innerhalb der Brandmeldeanlage, der es Personen ermöglicht aktiv einen Brand zu melden und andere zu warnen. Das absichtliche Einschlagen dieses Melders, wenn keine Gefahr vorliegt ist kein Kavaliersdelikt und hat rechtliche Konsequenzen. Nebenbei werden Einheiten der Feuerwehr losgeschickt zu einem Ereignis, welches tatsächlich nicht vorliegt. Diese Einheiten stehen dann für echte Notrufe nicht sofort zur Verfügung.

Also Finger weg, wenn keine Gefahr zu erkennen ist!

B3 – Ausgelöster Rauchmelder

B3 – Ausgelöster Rauchmelder

In der ersten Etage eines zweigeschossigen Wohn- und Geschäftshauses kam es zur Auslösung eines Rauchwarnmelders. Im Erdgeschoss befand sich zu dem ein Restaurant, dessen Mitarbeiter über einen leichten Brandgeruch berichteten.

Die Erkundung ergab sehr schnell, dass die Quelle des Geruchs aus der Wohnung im obergeschoss zu finden ist. Ein Nachbar zur vermeintlichen Brandwohnung berichtete weiterhin, dass der/die Bewohner nicht zu Hause sind.

Wir bauten einen Einsatz mit Bereitstellung und einem Trupp unter Atemschutz mit C-Rohr, im Treppenhaus des Anwesens auf. Ein weiterer Trupp bereitete die Wohnungsöffnung mit dem Türöffnungsgerät vor. Über die Drehleiter kam eine weitere Erkundungsmöglichkeit von aussen zum Einsatz, die aber augenscheinlich keine Anzeichen eine offenen Feuers brachte.

Nachdem die Tür geöffnet war, stellten die Einsatzkräfte eine verrauchte Wohnung fest. es wurde der Rauchvorhang gesetzt und ein Trupp unter Atemschutz durchsuchte die Wohnung nach Personen und einer Quelle der Verrauchung. Diese konnte zügig in der Küche in Form von angebrannten Essen und einer eingeschalteten Herdplatte festgestellt werden. Personen waren keine in der Wohnung. Der Angriffstrupp schaltete den Herd aus, und kühlten, mit einem mit wassergefüllten Topf die Temperatur herunter. Das angebrannte Essen wurde in der Spüle abgelöscht.

Mit Hilfe eines Lüfters konnte die Wohnung rasch entraucht werden.

Der Einsatz konnte anschließend beendet werden. Für die Dauer der Einsatzmaßnahmen musste die Kanalstraße / Brückenstraße durch die Polizei und Feuerwehr teilweise gesperrt werden. Weiterhin wurde die Wasserversorgung als auch Sicherheitstrupps unter Atemschutz sichergestellt.

Für die übrigen Bewohner und Gäste im Restaurant bestand zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr. Alle Maßnahmen konnten kontrolliert und in Ruhe durchgeführt werden.

Rauchmelder sind Lebensretter und in diesem Fall, hat dieser Schlimmeres verhindert und Menschen vor weiterem Schaden bewahrt.


Infos zu Rauchwarnmelder finden Sie hier.

B1: Containerbrand

B1: Containerbrand

DIe Leitstelle schickte uns zu einem vermeindlichen COntainerbrand in das Industriegebiet Am Felsenbrunnen. Eine Anruferin hatte von ihrer Wohnung einen Feuerschein entdeckt, den Sie als Containerbrand vermutete.

Tatsächlich konnte zwischen Industriegebäude ein Feuer entdeckt werden, jedoch handelte es sich um ein Grillfeuer einer Feier, das beaufsichtigt wurde. Es waren keine Maßnahmen seitens der Feuerwehr erforderlich.

Einsatzende

B1: PKW – Brand

B1: PKW – Brand

WIr wurden durch die Leitstelle zu einem qualmenden PKW, im Bereich der Getränkemarktes in der Saargemünder Straße alarmiert. Bei Ankunft des HLF´s haben bereits zwei Angehörige unseres Löschbezirks, die durch die Alarmierung und Fahrt zum Feuerwehrgerätehaus vorbei kamen, mit einem Feuerlöscher erste Löschmaßnahmen eingeleitet.

Unsere Maßnahmen beschränkten sich daher nur noch den Bereich mit der Wärmebildkamera zu kontrollieren und mit Wasser kleinere Nachlöscharbeiten durchzuführen.

Der PKW wurde noch zur Seite geschoben, sodass er kein Hindernis darstelle.

Kurz darauf konnten wir wieder einrücken.

TH: Baum droht

TH: Baum droht

Die Einsatzstelle befand sich nicht, wie gemeldet, im Grenzweg, sondern in einem Privatweg, in dem sich Gartenanlagen befinden. In dem betroffenen Garten hing eine, ca. 15m hohe, Tanne mit einem Stammdurchmesser von ca. 30cm in einer Stromleitung. Es handelte sich um eine isolierte Niederspannungs-Stromleitung.

Da von dem Baum keine weitere Gefahr mehr ausging und die Stromleitung auch nicht beschädigt war, wurde in gemeinsamer Absprache zwischen Feuerwehr und Stadtwerke Saarbrücken entschieden, dass von Seiten der Feuerwehr keine Maßnahmen ergriffen werden. Die Stadtwerke Saarbrücken haben die betroffene Stromleitung abgeschaltet und die Pächterin des Grundstücks wurde darauf hingewiesen, dass der Baum schnellstmöglich zurück geschnitten, bzw. komplett entfernt werden muss.