Notruf absetzen

Der Notruf ist die wichtigste Schnittstelle, das im Notfall Feuerwehr, Rettungsdienste oder Polizei, den oder die Hilfeersuchende(n) erreichen wird. 

Für das Verhalten während des Notrufes und die wesentlichen notwendigen Informationen, die die Rettungskräfte benötigen, wurden einige Regeln erstellt, die das problemlose Abwickeln erleichtern sollen.

Die 5 „W“ Fragen!

Wo geschah es?

Was geschah?

Wie viele Personen sind betroffen?

Welche Art der Notlage, Erkrankung oder Verletzung liegt vor?

Warten auf Rückfragen

Hinweis:
Der Anrufer sollte erst auflegen, wenn die angerufene Leitstelle keine Fragen mehr hat und das Gespräch beendet. Die Inhalte des Notrufs sind derzeit in den deutschsprachigen Ländern nicht einheitlich. Während in Österreich die Frage „Wer ruft an?“ Bestandteil des Notrufes ist, beschränkt man sich in Deutschland auf 5 W-Regel und klärt die Frage nach dem Anrufer bei den Rückfragen.

Das Nennen deRückrufnummer ist von erheblicher Bedeutung, weil nur dadurch die Möglichkeit besteht, bei Rückfragen Kontakt mit dem Mitteiler aufzunehmen. Dies ist vor allem dann erforderlich, wenn die Rettungskräfte den Einsatzort nicht auffinden können.

Darüber hinaus soll beim Notruf auch auf Besonderheiten aufmerksam gemacht werden, wie beispielsweise Feuer, Auslaufen von Flüssigkeiten oder eingeklemmten Personen.

  • Bei Vergiftungen sollte man, falls möglich, auch die eingenommene Substanz (zum Beispiel Medikamente , Spülmittel oder Pflanzenteile) mitteilen.
  • Bei Verkehrsunfällen mit Gefahrguttransporten sollte auf die eventuell vorhandene Gefahrguttafel mit den Kennzahlen für die Gefahr und den Stoff hingewiesen werden.

Ein Notruf kann von jedem Telefon aus immer kostenlos erfolgen – Münzen oder Telefonkarten sind nicht erforderlich. Dies gilt auch für Mobiltelefone. Hier hat sich auch international im GSM-Standard die 112 als Notrufnummer durchgesetzt. Auch ohne Simkarte oder PIN kann man diese Nummer wählen und wird mit der nächstgelegenen Leitstelle verbunden, die für den momentanen Aufenthaltsort zuständig ist.