Wir wurden zu einen hilflosen Person, die nach einem Sturz in ihrem Zimmer eingeschlossen war und Hilfe benötigte. Nachdem wir den Zugang zur Person herstellen konnten, übernahm der Rettungsdienst die Versorgung der Person. Weitere Maßnahmen waren für uns nicht erforderlich. Wir rückten ein.
Am heutigen Dienstagmorgen wurden wir zu einer ausgelösten Brandmeldeanlage in einer Pflegeeinrichtung alarmiert. Bei der Erkundung stellte sich schnell heraus, dass es sich um einen Täuschungsalarm handelt, der in Folge von Staubaufwirbelung verursacht wurde. Kein Feuer und kein Rauch, die Anlage wurde zurückgestellt und dem Betreiber übergeben. Wir rückten kurz darauf wieder ein.
Wir wurden heute Mittag mit dem Einsatzstichwort „Person droht“ alarmiert. Noch während dem Ausrücken kam von der Leitstelle der Einsatzabbruch, nachdem die Polizei die Lage sichern konnte. Einsatzende.
Zum Zeitpunkt der Alarmierung zu einer Wohnungstüröffnung bestand kein Zugang zur Person. Bei Ankunft an der Einsatzstelle hatte die vermeintlich hilflose Person die Tür selbstständig geöffnet. Wir konnten den Einsatz abbrechen. Einsatzende.
In den Abendstunden wurden wir zu einer ausgelösten Brandmeldeanlage in einem Demenzzentrum alarmiert. Bei Ankunft führten wir eine Erkundung durch. Hierbei konnte angebranntes Essen, welches Kochdunst verursachte, festgestellt werden. Der Bereich war bereits natürlich belüftet, sodass wir keine weiteren Maßnahmen treffen musste. Die Einsatzstelle wurde dem Betreiber übergeben. Einsatzende.
Der Zugang zu einer älteren in ihrer Wohnung gestürzten Person war nicht möglich. Wir öffneten die Wohnungstür mit geeignetem Werkzeug und verschafften dem bereitstehenden Rettungsdienst der Zugang zur Patienten. Nach einer Erstversorgung leisteten wir noch Tragehilfe. Die Einsatzstelle wurde der Polizei übergeben. Einsatzende.
Erneut wurden wir zu einer ausgelösten Brandmeldeanlage alarmiert. Ausgelöst hatte ein Handdruckmelder im Haus 1. Eine Erkundung bestätigte die böswillige Alarmierung. Keine Maßnahmen der Feuerwehr erforderlich. Die BMA wurde zurückgestellt und dem Betreiber übergeben. Einsatzende.
Noch während der Anfahrt zur ausgelösten Brandmeldeanlage erfolgte ein Rückruf durch das Klinikpersonal, wonach ein Patient geraucht haben soll. Der Einsatzleiter ging zur Erkundung vor und bestätigte die Mitteilung. Einsatzabbruch für alle Einsatzkräfte.
Wir wurden zu einer Polizeilage hinzu alarmiert. Wir gingen in Bereitstellung und warteten weitere Maßnahmen ab. Die Polizei konnte die Situation klären, keine weiteren Maßnahmen für die Feuerwehr. Einsatzende.
Kurz nach Mittag wurden wir zu einem Gasgeruch in die Poststraße nach Brebach alarmiert. Vor Ort hatte ein CO-Warnmelder ausgelöst. Die Bewohner hatten entsprechend den Anweisung der Disponenten die Wohnung verlassen und wurden durch den Rettungsdienst betreut. Ein Trupp mit Atemschutz und Messtechnik ging zur Erkundung vor. An einer vorhandenen Gastherme, als mögliche Quelle des Gasgeruchs, konnten keine kritische Werte gemessen werden. Die Therme wurde ausser Betreib genommen und die Einsatzstelle an den Schornsteinfegermeister übergeben. Keine weiteren Maßnahmen der Feuerwehr erforderlich.